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SICHERHEIT wird groß geschrieben!

Geschrieben von wordpressadmin auf 5. März 2024
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Bedauerlicherweise waren kürzlich Mieter*innen einer Wohnanlage der BRW von einem Wohnungsbrand betroffen, der durch die Einsatzkräfte auf einen in Brand geratenen Akku zurückgeführt wurde. Aus diesem Grund rufen wir den ordnungsgemäßen Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus in Erinnerung, wie sie beispielsweise bei Laptop, Handy, e-Scooter, e-Fahrrad u.dgl. in Verwendung sind. Damit in jedem Haushalt die Sicherheit der eigenen Person und jene aller übrigen Hausbewohner*innen gewährleistet bleibt, müssen unbedingt die nachfolgenden allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen beachtet und eingehalten werden.

Handhabung:

Bei der Verwendung von Elektrogeräten mit Lithium-Ionen-Akkus sowie bei Ladestationen sind die jeweiligen Herstellerangaben in der Betriebsanleitung zu beachten. Lithium-Ionen-Akkus sind vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Lithium-Ionen-Akkus mit augenscheinlichen Schäden (zum Beispiel Verformung, Aufblähung, Defekt, heißer Oberflächentemperatur, Korrosion) dürfen nicht mehr verwendet werden, sondern müssen umgehend abgesondert und bis zur Entsorgung (unbedingt kontrollierte Abgabe in einem Alt-/Wertstoffsammelzentrum) in einem Abstand von mindestens 4 m zu Gebäuden und brennbaren Materialien zwischengelagert werden. Alternativ dazu können solche Akkus auch in geeigneten metallischen Behältern (z.B. Metallfass oder Stahlbehälter mit geeigneter Druckentlastung) unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 2 m zu brennbaren Materialien zwischengelagert werden. Ohne fachliche Qualifikation ist das Tauschen von Komponenten eines Lithium-Ionen-Akkupacks jedenfalls zu unterlassen. Denn die Pole von Lithium-Ionen-Akkus dürfen niemals kurzgeschlossen werden und bei Arbeiten an Lithium-Ionen-Akkus ist eine geeignete persönliche Schutzausrüstung, wie z.B. Schutzhandschuhe und Gesichtsschutz zu verwenden.

Für ein gefahrloses Ausschleusen von Lithium-Ionen-Akkus aus dem unmittelbaren Wohnbereich ins Freie ist ein passendes Metallfass oder ein Stahlbehälter mit geeigneter Druckentlastung bzw. ein ausreichend großer mit Wasser gefüllter Behälter bereit zu halten.

Laden:

Zum Laden eines Lithium-Ionen-Akkus dürfen nur die vom Hersteller freigegebenen Ladegeräte verwendet werden. Die Herstellerangaben in der Betriebsanleitung sind dabei zu beachten. Die Lithium-Ionen-Akkus sind auf nicht brennbaren Unterlagen zu laden. Die Lithium-Ionen-Akkus dürfen während des Ladevorgangs nicht abgedeckt werden. Eine Luftzirkulation muss ermöglicht werden, um einen Wärmestau zu verhindern. Nach Möglichkeit sind Lithium-Ionen-Akkus unter Aufsicht zu laden. Um frühzeitig auf ein eventuelles Schadensereignis aufmerksam gemacht zu werden, empfiehlt es sich oberhalb des Ladebereichs einen Rauchwarnmelder zu montieren. Lithium-Ionen-Akkus sollten nach Möglichkeit in regelmäßigen Abständen auf mechanische Beschädigungen, wie etwa Gehäusebeschädigungen (zum Beispiel Risse, Dellen, Sengspuren) oder abnormale Oberflächentemperatur überprüft werden. Ein Tiefentladen sowie ein Laden im kalten Zustand (unter 0°C) von Lithium-Ionen Akkus muss vermieden werden.

Lagerung:

Lithium-Ionen-Akkus sollten am besten bei Raumtemperatur in nichtbrennbaren Regalen oder in Metallboxen gelagert und vor ungünstigen Temperatureinwirkungen (zum Beispiel Wärmequellen, offene Flammen bei Heißarbeiten, Sonneneinstrahlung, Frost) geschützt werden. Besteht bei der Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus die Gefahr von Kurzschlüssen, müssen offene Pole mit geeigneten Mitteln gegen Kurzschlüsse geschützt werden. Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht in Bereichen gelagert werden, in welchen explosionsfähige Atmosphären auftreten können oder brennbare Flüssigkeiten vorrätig sind. Es wird empfohlen, oberhalb der Lagerungen Rauchwarnmeldern zu montieren und eine Möglichkeit zur Druckentlastung (z.B. Fenster ins Freie, Überdruckklappe etc.).

(Quelle: Österreichischen Brandverhütungsstellen – Vorbeugender Brandschutz)

Mehr dazu in der BRW-News Ausgabe Winter 2023

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